In der vergangenen Woche reisten doch auffallend viele Gäste auf die Insel, trotz Beherbergungsverbot.Das rechtliche Schlupfloch der Schleswig Holsteinischen Landesregierung in Bezug auf die Zweitwohnungsbesitzer, lässt viel Raum für Touristen. Zweitwohnungseigentümer dürfen ihre Immobilie an Familienmitglieder, Verwandte oder Freunde unentgeltlich weitergeben. Anscheinend wird das bis an den Rand der Legalität auf Sylt ausgenutzt.
Die Sylter freuen sich auf ihre Urlauber, aber nur mit einem schlüssigen Corona Testsystem. Das ist leider momentan noch nicht umgesetzt. Die Insulaner appellieren inzwischen an die Gäste auf Reisen auf die Insel zu verzichten, besonders mit dem Hintergrund der steigenden Inzidenzwerte in ganz Deutschland.
Ein Hinweis in eigener Sache. In der kommenden Woche machen wir bei den Video-News eine kleine Osterpause, der Newsletter erscheint aber wie gewohnt.
Unsere Sylt Themen der Woche:
1) Ostergeschäft auf Sylt fällt aus. Es bleibt beim Beherbergungsverbot in Schleswig- Holstein. Hotels bleiben geschlossen, Ferienwohnungen dürfen nicht vermietet werden.
2) Syltfähre erweitert ihren Fahrplan. Die Syltfähren sind wieder an den Wochenenden zwischen Dänemark und Sylt unterwegs. Der Corona bedingte Fahrplan gilt bis zum 11. April 2021.
3) Nielsens Kaffeegarten in Keitum hat geöffnet. Seit ein paar Tagen können im Ladengeschäft wieder Brot, Brötchen und Kuchen verkauft werden. Das Kaffee bleibt weiter geschlossen.
4) Zusätzliche Corona Schnelltest Termine. Nach den Osterfeiertagen werden im Coronatestzentrum in der Ville Kunterbunt und im Syltness Center, 200 zusätzliche Schnelltesttermine vergeben.
5) Stichwahl am Sonntag. Die Bürger der Gemeinde Sylt waren am Sonntag zur Stichwahl, um das Amt des Bürgermeisters aufgerufen.
6) Sylter Grund versteigert. Regelmäßig werden auf Sylt kleinere nicht bebaubare Flurstücke verkauft. Trotz der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten sind die Grundstücke heiß begehrt.