Auf Sylt hat heute eine Gruppe von 5 Personen, die unter dem Mäntelchen für eine gute Sache zu sein, bereits 2 Vandalismusdelikte begangen hat, erneut eine Sachbeschädigung begangen. In Hörnum war der Golfplatz Budersand ihr Ziel. Wie die Staatsanwaltschaft in den letzten Tagen bekannt gab, sind Sachbeschädigungen kein Delikt, was zu einer U-Haft führen kann. Immerhin hat die Sylter Polizei die Gruppe nach Feststellung ihrer Personalien ans Festland begleitet.
Hier die original Pressemitteilungen der Polizei zu der Straftat:
Am Mittwoch (14.06.23) betraten mehrere Personen gegen 11:10 Uhr das Gelände eines Golfplatzes in Hörnum. Vor Ort wurden durch die einsetzten Polizeibeamten fünf Personen angetroffen. Diese befanden sich auf dem Grün des Platzes an einem Golfloch. Nach ersten Erkenntnissen wurde dort der Rasen umgegraben und beschädigt. Der Sachschaden soll im vierstelligen Bereich liegen.
Die fünf Personen im Alter von 22 - 61 Jahren wurden in Gewahrsam genommen und für weitere Ermittlungen an die Kriminalpolizei übergeben. Ob Zusammenhänge mit vorherigen Straftaten bestehen, wird derzeit geprüft. Die Ermittlungen dauern aktuell an.
Die Folgemeldung
Die ersten Ermittlungen gegen die fünf Personen, die am Mittwoch (14.06.23) den Rasen auf dem Golfplatz in Hörnum beschädigt haben sollen, sind abgeschlossen. Gegen vier Beschuldigte wird bereits wegen der Sachbeschädigungen am Sylter Flughafen vom 6. Juni ermittelt. Die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft liegen nach Prüfung der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen wieder entlassen und auf das Festland begleitet.