Unsere Sylt Themen der Woche:
1. Alle Sylter Gemeinden erinnern noch einmal daran, dass das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse 2 auf der kompletten Insel verboten ist.
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2. Ab sofort und bis zum 9. Januar 2019 können die Geschäfte wieder an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 17 Uhr öffnen. Das gilt nicht für den 1. Weihnachtsfeiertag und ist für die Geschäftsleute freiwillig.
3. In den kommenden 14 Tagen ist auf Sylt die sogenannte Winterhochsaison. Deshalb finden wieder viele Veranstaltungen statt. Neben dem Weihnachtsbaden und den Harley Weihnachtmännern sind das auch die vielen Events zum Jahreswechsel.
4. Die Syltfähre bietet jetzt zu den Feiertagen zusätzliche Fahrten zwischen den Inseln Römö und Sylt an. Damit auch alle die maritime Anreise per PKW oder als Fußgänger nutzen können.
5. Wir haben am 4. Advent mal die schöne Weihnachtsstimmung auf uns wirken lassen.
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Leider gibt es rund um die Feiertage auch wieder Behinderungen im Bahnverkehr bei der Personenbeförderung ab Hamburg Richtung Sylt und umgekehrt.
Einschränkung zwischen Elmshorn und Hamburg vom 25. Dezember 2018 bis 02. Januar 2019
Aufgrund von Gleis- und Weichenerneuerungen zwischen Hamburg-Altona und -Eidelstedt, werden Züge des Fern- und Regionalverkehrs zum Jahreswechsel umgeleitet oder fallen ganz aus. Die Regionalzüge nach Westerland (Sylt) fahren nicht zwischen Elmshorn und Hamburg-Altona. Somit enden und starten diese in Elmshorn. Reisende können in Elmshorn in die Züge zum Hamburg Hbf (RE70 von Kiel) umsteigen. Zusätzlich fahren Direktbusse ohne Unterwegshalt zwischen Elmshorn und Hamburg-Altona. Die IC-Züge
Ihre Antje Rolke