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Nielsens Kaffeegarten Keitum

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass "Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt" werden.


Für Schleswig-Holstein gilt vor dem Hintergrund dieses Beschlusses, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden. Die Landesregierung hat damit heute (30. Oktober) zugleich klargestellt, dass die Abreise aller Gäste, die aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein sind, bis spätestens zum 2. November erfolgen muss.

 

Für die Nordsee-Inseln, wie zum Beispiel Sylt und die Halligen wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Fährverkehr sowie den Autozügen und der Deutschen Bahn eine Übergangsregelung zur Abreise geschaffen. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden. Hier hat die Rückreise spätestens bis zum 5. November 2020 zu erfolgen.

 

Einzelheiten zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie regelt eine Landesverordnung, die bis Sonntag, 1. November erarbeitet und dann veröffentlicht wird. In-Kraft-Treten wird die neue Verordnung am Montag.

Ergänzende Erläuterung: Erlaubt bleibt weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen Gründen, sozial-ethisch Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt.

Die Syltfähre kann weiterhin uneingeschränkt genutzt werden
Die Syltfähre kann weiterhin uneingeschränkt genutzt werden (Stand: 30.10.2020 - 14:00 Uhr)